Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir als Tierarztpraxis dazu verpflichtet, im Arzneimittelanhang des Equidenpasses eines Pferdes, zu überprüfen, ob das zu behandelnde Pferd zur Lebensmittelgewinnung für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Der Grund dafür sind die eingeschränkten Behandlungsmöglichkeiten bei lebensmittelliefernden Tieren.
Gerne informieren wir Sie über alle wichtigen Fakten zu diesem Thema.